Warum versendet TUXEDO nicht in alle Länder der Welt? - Warum versendet TUXEDO nicht in alle Länder der Welt? - TUXEDO Computers

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Warum versendet TUXEDO nicht in alle Länder der Welt?

Warum wir nicht in alle Länder der Welt versenden, ist nicht etwa, weil wir Sie nicht als Kunden bedienen möchten. Es liegt an unterschiedlichsten Restriktionen.

In unserem Shop finden Sie eine Liste von den Ländern, in die wir derzeit versenden können und die dabei anfallenden Versandkosten. Wenn Sie auf den roten Link über der Tabelle klicken, sehen Sie die Liste der Länder, in die wir derzeit nicht liefern können. Wenn Sie aus einem Land bestellen möchten, das auf keiner der beiden Listen steht, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

Die Gründe, warum wir nicht in alle Länder liefern können, sind vielfältig und können sich auch mal schnell mit der Weltlage ändern. So können wir derzeit nicht in die Ukraine liefern. Neben den geopolitischen Gegebenheiten können Sanktionslisten oder Einfuhrbeschränkungen des jeweiligen Landes dazu führen, dass kein direkter Versand möglich ist. Außerdem gibt es Länder, bei denen Versandkosten oder Einfuhrzölle einfach zu hoch sind, als dass wir diese im Garantiefall tragen könnten.

Paketweiterleitungs-Dienstleister

Es gibt über sogenannte "Paketweiterleitungs-Dienstleister und -kuriere" die Möglichkeit, auch in Länder zu senden, die wir nicht direkt bedienen können. Auf Wikipedia wird die Dienstleistung in einem Artikel (auf Englisch) näher vorgestellt. Der von Ihnen gewählte Dienstleister sollte seine Lieferadresse in einem Land der Europäischen Union (EU) haben, entsprechende Dienstleister finden Sie etwa durch die Eingabe der Begriffe "Paketweiterleitung Europa" in eine Suchmaschine Ihrer Wahl.

Zölle und Steuern

Bei Einschaltung eines solchen Dienstleisters versenden wir die bestellten Waren an diesen Dienst, der das Paket dann neu adressiert und an Sie weiterleitet. Dabei gilt es, einen Unterschied beim Anfallen der Mehrwertsteuer im Vergleich zum direkten Versand durch uns in ein Nicht-EU-Land zu beachten.

Angenommen, Sie wickeln Ihre Bestellung über einen Dienstleister in Frankreich ab, so fällt bei uns jetzt die französische Mehrwertsteuer an, im Gegensatz zur direkten Ausfuhr aus der EU über den Zoll durch uns, etwa nach Singapur oder in die USA, bei der Ihnen als Kunde die europäische Mehrwertsteuer direkt beim Kauf erlassen wird. Bei den Zöllen und Steuern in Ihrem Land ändert sich dadurch nichts. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Da Ihr Dienstleister die Zollanmeldung übernimmt, fallen dafür zusätzliche Gebühren an. Zur Zollanmeldung benötigt der Dienstleister die Rechnung, welche Sie ihm nach Erhalt von uns weiterleiten müssen. Der Sendung liegt kein Rechnungs- und kein Lieferscheinbeleg in Papierform bei.

Erstattung der Mehrwertsteuer

Bei der Nutzung eines Paketweiterleitungs-Dienstleisters überweisen Sie an uns zunächst mit dem Kaufpreis auch die Mehrwertsteuer des Landes, in dem sich der Dienstleister befindet. Sie können den Betrag jedoch von uns zurückerhalten, sobald die Sendung von Ihrem Versanddienstleister aus der EU ausgeführt wurde.

Zu beachten im Vorfeld:

  • Bei Ihrer Bestellung in unserem Onlineshop tragen Sie als Adresse für die Rechnung bitte die finale Lieferadresse in Ihrem Zielland ein
  • Die Bestellnr. Ihres Einkaufs muss beim Angeben der finalen Lieferadresse für Ihren Standort bei Ihrem Weiterleitungsdienstleister entweder in der Lieferadresse mit eingefügt werden (z. B. Adressfeld "Straße 2") oder in einem Feld "Referenz", das dann auch auf dem Versandlabel auftaucht

Nachdem Sie die Sendung erhalten haben, benötigen wir von Ihnen schließlich folgende Belege und Informationen per E-Mail oder Kontaktformular, um Ihnen die gezahlte Mehrwertsteuer wieder zu erstatten:

  • Bestätigung der Ausfuhr des Pakets aus der EU (erhalten Sie von Ihrem Dienstleister)
  • Zustellnachweis, z. B. in Form eines Fotos des Versandlabels
  • Falls vorliegend: Rechnung mit dem Zollstempel (als Scan/Foto)
  • Falls bei der Bestellung noch nicht als Rechnungsadresse eingetragen:
    Ihre persönliche Lieferadresse, an die der Weiterleitungsdienstleister das Paket aus der EU ausgeführt hat
  • Auf Nachfrage unsererseits:
    Zahlungsquittungen der Zollgebühren und Steuern vom Zoll Ihres Landes (bitte aufbewahren)
  • An uns gesandte Belege/Dokumente müssen auf Englisch oder Deutsch sein. Oft gibt es diese vom Paketdienst direkt bereits auf Englisch. Ansonsten wird eine Übersetzung benötigt.
Falls uns nicht alle nötigen Belege vorgelegt werden, behalten wir uns vor, eine Steuererstattung abzulehnen.